(unverschuldeter Schaden)
(selbstverschuldeter Schaden)
(selbstverschuldeter Schaden)
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Durch § 249 BGB sind Ihre Rechte im Haftpflichtschaden geregelt!
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Wichtig! Sehen Sie im Kaskoschadenfall von einer eigenmächtigen Beauftragung eines Sachverständigen Ihrer Wahl ab, denn bei einem selbstverschuldten Schaden ist Ihre Kaskoversicherung weisungsbefugt.
Sofern Sie eine Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer. Ihr Kaskoversicherer wird den Schaden von einem eigenen Sachverständigen begutachten lassen. In den meisten Fällen wird man Sie aber bitten, einen bebilderten Kostenvoranschlag erstellen zu lassen und diesen einzureichen. Wenn diese Freigabe erteilt ist, wenden Sie sich bitte an MRGutachten!
Bei einem Teilkaskoschaden gilt prinzipiell die gleiche Vorgehensweise wie bei einem Vollkaskoschaden! Allerdings wird hier nicht jeder Schaden übernommen!
Meist werden bei einer Teilkaskoversicherung lediglich folgende Schäden übernommen:
Glasschaden
Wildschaden
Einbruchschaden
Hagelschaden
Sturmschaden